Für ein Telefonat mit dem EA gilt es einige Regeln zu beachten.
Belaste weder dich noch andere während des Gespräches
Es ist durchaus möglich, dass das Gespräch durch Sicherheitsbehörden abgehört wird.
Uns interessiert es auch gar nicht, was du oder der*die Festgenommene gemacht hat. Uns interessiert ausschließlich der Vorwurf, falls bekannt.
Folgende Informationen benötigt der EA (und sonst keine)
Tatvorwurf (falls bekannt, ist nicht zwingend notwendig aber hilfreich)
Name, Geburtstdatum und Wohnort des*der Festgenommenen. Ohne zumindestens den Namen der festgenommenen Person zu kennen ist es für den EA nicht möglich, Anwältinnen zu beauftragen den Verbleib und die rechtliche Situation zu klären. Ruft also bitte nicht an, wenn ihr den Namen der Person nicht kennt.
Wann rufst du beim EA an?
Du rufst an, wenn du oder andere festgenommen wurden. Ein Anruf bei einer Personalienkontrolle ist eigentlich nicht notwendig, da es eh keine Handlungsmöglichkeiten für den EA gibt.
Oft haben wir Anwält*innen bei der Aktion, d.h. wenn sich ein länger andauernder Kessel abzeichnet kannst du bei uns anrufen und Bescheid geben.
Du rufst du nicht an, wenn du Informationen zur Aktion bekommen oder loswerden möchtest.
Ebenfalls brauchst du nicht anzurufen, wenn du jemanden suchst. Informationen dazu geben wir an niemanden raus.
Die Presse braucht auch nicht anzurufen.
Weitere Tipps
Nenne nicht deinen Namen, außer du bist der*die Festgenommene.
Wenn du Stimmen am anderen Ende erkennst, braucht das auch niemand zu wissen.
Schreibe die EA-Nummer lieber auf einen Körperteil als auf einen Zettel oder in dein Demohandy, denn ein Körperteil kann dir nicht weggenommen werden. Zettel oder Demohandy schon und das wird auch gemacht.