Festgenommen – und nun?

Erstmal: Don’t panic. Ab jetzt folgt ein Verwaltungsvorgang, der recht durchschaubar ist. Daher kann man sich gut an die Tipps der Roten Hilfe halten, die aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung entstanden sind. Nachdem Ihr den EA informiert habt, solltet Ihr folgendes beachten:

Aussageverweigerung

Jede*r Beschuldigte hat das Recht zu schweigen und davon Gebrauch zu machen ist quasi der Standard in der Justiz. Daher macht Ihr Euch dadurch nicht irgendwie noch verdächtiger. Ihr verpasst dadurch auch keine Gelegenheit, die Situation irgendwie in eine positivere Richtung zu lenken.

Was Ihr aber sagen solltet sind bei der Datenabfrage die Informationen über Euch, die auf Eurem Personalausweis stehen.

Kein Gespräche im Gewahrsam führen

Unter Umständen wollen Euch die Beamten verhören. Aber aufgrund Eurer Aussageverweigerung ist das auch für die nicht von Erfolg gekrönt und das wissen die auch.

Daher versuchen sie es oft über vermeintlich harmlose Gespräche, natürlich über das Abhören der Gewahrsamzellen oder aber durch das Einschleusen von vermeintlichen Genoss*innen in die Gewahrsamszelle.

Die Beamten sind dazu ausgebildet, Euch Informationen zu entlocken. Glaubt also ja nicht, dass Ihr die austricksen oder mit falschen Informationen füttern könnt.

Daher: Keine Gespräche, nicht über das Wetter, nicht darüber was passiert ist, nicht über Eure Freund*innen oder sonst was. Am besten pennt Ihr einfach ne Runde 🙂

Widerspruch einlegen

Ihr habt das Recht, gegen alle Maßnahmen Widerspruch einzulegen und das solltet Ihr auch tun. Euer Widerspruch wird dann protokolliert und der Akte beigefügt.

Nichts unterschreiben

Bis auf den Widerspruch unterschreibt ihr nichts. Die Polizei wird vielleicht versuchen, Euch Aussagen unterzujubeln oder andere Betroffene zu belasten. Bieten sie euch auch eine noch so toll klingende “Lösung” an: Nichts unterschreiben, Aussage verweigern.

Erkennungsdienstliche Behandlung und insbesondere die DNA Abnahme verweigern und auf die Anwältin des EA bestehen

Eine erkennungsdienstliche Behandlung gehört zum Standartrepertoire der Repressionsmaßnahmen. Dieser könnt ihr aber widersprechen und das solltet ihr auch tun – denn wenn die Polizei ersteinmal Fotos und Fingerabdrücke von Euch hat, dann löscht sie diese nicht so schnell. Widersprecht der Maßnahme, wehrt euch dagegen und verlangt die Anwältin des EA. Die Polizei muss die Maßnahme nach einem Widerspruch nämlich begründen. Außerdem ärgert ihr so die Bullen und das sollte man immer machen.

Die DNA-Abnahme, z.B. in Form eines Mundhöhlenabstriches darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Auch hier: besteht auf die Anwältin des EA, verweigert die Maßnahme, verlangt die richterliche Anordnung.

Weitere Informationen

Die obigen Tipps helfen Euch bei den Standard Massenaktionen (Demos, Blockaden, andere Massenaktionen des zivilen Ungehorsams). Für weitere Tipps zu anderen Maßnahmen (Verhörsituationen, Hausdurchsuchungen, DNA-Abnahme usw.) empfehlen wir Euch die Informationsseiten der Roten Hilfe.

Und was kommt danach?

Ihr könnt euch bei der Roten Hilfe beraten lassen, was nachher auf Euch zukommen kann oder auch bei an deren Rechtsfragen.