Am 01.05. fanden in Dortmund einige Aktionen gegen einen Naziaufmarsch statt, darunter die Blockierung der Anreise der Nazis sowie eine antifaschistische Demonstration durch Lütgendortmund.
Insgesamt gab es an diesem Tag wenig Repression im Dortmunder Westen, niemand wurde eingeknastet. Die Taktik der Polizei war es, antifaschistische Gruppierungen für den Zeitraum der Nazi-Anreise in lockeren, kurzzeitigen Kesseln festzuhalten. So wurde der Blockade des S-Bahnhofes Marten-Süd eine Demonstrationsanmeldung erst gestattet, nachdem die Anreise der Nazis in Germania gesichert war. Auch eine kleinere Gruppierung von Antifaschist*innen am Dorstfelder S-Bahnhof wurde nach dieser Taktik festgesetzt. Nach der erfolgreichen Durchführung der Anreise der Nazis wurden die Gruppierungen jedoch schnell freigelassen und konnten als Demonstrationszügen nach Germania gehen, wo sie auf andere antifaschistische Demonstrant*innen trafen.
Am Ende des Tages, als die dann große antifaschistische Demonstration durch Lütgendortmund gegangen war, griff die Polizei die Demonstrant*innen doch noch an, nachdem ein Nazi-Pärchen in der Nähe provozierte. Diesen Angriff verurteilen wir scharf. Die polizeilichen Maßnahmen hätten natürlich das provozierende Nazi-Pärchen treffen müssen.
Aufgefallen sind uns als Ermittlungsausschuss zwei Dinge, die wir an dieser Stelle klarstellen möchten. Zum einen haben uns immer wieder Personen angerufen, die eine zweitweilige Ingewahrsahmname beobachteten, jedoch den Namen der festgenommenen Person nicht wussten. Dies hilft weder dem EA noch der festgenommenen Person weiter, kann eine Anwältin ja nur dann etwas tun, wenn sie auch den Namen ihrer Mandantin kennt. Zum anderen haben wir auf Twitter gelesen, dass die antifaschistische Demonstration durch Lütgendortmund mind. 2 mal angehalten wurde, um die Personalien von Teilnehmer*innen zu kontrollieren. Die Personalienaufnahme ist der erste Schritt in der Einleitung eines Strafverfahrens und ist daher unbedingt zu vermeiden! Gerade eine Demonstration bietet die Chance, Antifaschist*innen gegen solche Repressionsmaßnahmen zu schützen. Daher raten wir dringend dazu gerade bei Demonstrationszügen zusammen zu stehen, Ketten zu bilden und sich so gegen die Festnahme bzw. das “Herausziehen” einzelner Personen aus der Demonstrationsmasse zu wehren.
An dieser Stelle möchten wir auch noch mal darauf hinweisen dass das Anfertigen und Veröffentlichen von Bild- und Tonaufnahmen antifaschistischer Proteste gegen eben diese eingesetzt werden kann und werden wird. Diese Aufnahmen bietet der Polizei (zusätzliches) Material für die Ermittlungen (vermeintlicher) Straftaten. Mittlerweile reicht die Gesichtverpixelung nicht mehr aus, um die Teilnehmer*innen der Aktionen vor Repression zu schützen. Die Polizei nutzt zur Identifizierung ebenfalls Kleidungsstücke wie Jacken, Schuhe oder Mützen. Wir raten daher dringend davon ab, Bild- und Tonaufnahmen von Personen überhaupt anzufertigen oder gar in sozialen Netzwerken oder Websiten zu posten. Diese Aufforderung richten wir nicht nur an die Teilnehmer*innen selbst, sondern auch an die dokumentierenden Journalist*innen.